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   BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89   

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https://dejure.org/1989,5298
BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89 (https://dejure.org/1989,5298)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1989 - 1 StR 412/89 (https://dejure.org/1989,5298)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1989 - 1 StR 412/89 (https://dejure.org/1989,5298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe einer therapeutischen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89
    Strafvollzug kann als sinnvolle Vorstufe der Behandlung für deren Zweckerreichung erforderlich sein (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]).
  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Diese Auffassung wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 67 Abs. 2 StGB als zutreffend vorausgesetzt (vgl. nur BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 5).
  • BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe -

    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

    Sollte der neue Tatrichter - unter Umständen nach Anhörung eines anderen Sachverständigen - die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, so wird er bei einer etwaigen Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB zum einen die in den Entscheidungen BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 4, 6, 10, 11, 13 genannten Gesichtspunkte zu beachten und zum anderen die Möglichkeit des Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe zu berücksichtigen haben (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 4, 5, 11 und Zweckerreichung, leichtere 5).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91

    Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage

    Sollte sich eine andere Reihenfolge als notwendig erweisen, wird auch der Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe zu prüfen sein (vgl. BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 5).
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