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BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe einer therapeutischen Behandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85
Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug
Auszug aus BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89
Strafvollzug kann als sinnvolle Vorstufe der Behandlung für deren Zweckerreichung erforderlich sein (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]).
- BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Diese Auffassung wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 67 Abs. 2 StGB als zutreffend vorausgesetzt (vgl. nur BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 5). - BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe …
Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94
Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe - …
Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11). - BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung
Sollte der neue Tatrichter - unter Umständen nach Anhörung eines anderen Sachverständigen - die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, so wird er bei einer etwaigen Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB zum einen die in den Entscheidungen BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 4, 6, 10, 11, 13 genannten Gesichtspunkte zu beachten und zum anderen die Möglichkeit des Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe zu berücksichtigen haben (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 4, 5, 11 und Zweckerreichung, leichtere 5). - BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91
Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage …
Sollte sich eine andere Reihenfolge als notwendig erweisen, wird auch der Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe zu prüfen sein (vgl. BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 5).